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Abstellen von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen

Es sind wieder neue Informationen vorhanden die es wert sind auf meiner Hompage zu publizieren weil die Erdgaslobby behauptet das es gesetzlich verboten ist das LGB also Autogasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen abgestellt werden dürfen was erstens eine Frechheit ist und zweitens der Wahrheit nicht entspricht durch Medien oder anderen Wegen!! Habe seit circa zwei Jahren einen Abbstellplatz in einer Tiefgarage und der Vermieter vom Abbstellplatz hatte auch nichts dagegen das dass Auto eine Autogasanlage hatte. Die gewisse Lobby sollte sich zuerst gut informieren bevor sie solche Unwahrheiten verbreitet an die Bevölkerung.

 

 Hier nun ein offizielles Schreiben von VKF / AEAI

Thema: Abstellen von Motorfahrzeugen mit Treibgastank (LPG) in Autoeinstellhallen

Datum: 04.07.2004                Nr. 1002-006d

Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 1002-03

Frage:

Die TKB der VKF legt fest, ob Motorfahrzeuge mit fest mit dem Fahrzeug verbundenen Treibgastank (Flüssiggas LPG) in unterirdischen Autoeinstellhallen abgestellt werden dürfen und wenn ja, unter welchen feuerpolizeilichen Auflagen.

Antwort:

Gemäss Sitzungsprotokoll der TKB vom 18. Oktober 2004 werden die bestehenden Vorschriften der Strassenverkehrszulassung für Erdgas- und LPG-Fahrzeuge als ausreichend erachtet, so dass bezüglich dem Parkieren dieser Fahrzeuge in Parkhäusern und Einstellhallen von Seiten Brandschutzbehörden kein Handlungbedarf besteht. Lediglich auf privatrechtlicher Ebene kann die Einfahrt in ein Parkhaus oder in einen Einstellraum verhindert werden, denn das Hausrecht stellt dem Besitzer frei, welche Fahrzeuge er einfahren lässt und welche nicht.

Diese Haltung wird gemäss Auskunft von F. Scheller (SUVA) auch von der EKAS – Flüssiggaskommision von Gasfahrzeugen als mindestens ebenso hoch eingestuft wird wie der von Beniznfahrzeugen.

Wie aus diesem offiziellen Schreiben ersichtlich ist gibt es kein Verbot das Autogasfahrzeuge in Tiefgaragen usw. abgestellt werden dürfen.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt das ein Vermieter von einem Abbstellplatz in einer Tiefgarage es dem Mieter nicht erlaubte.

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