Was Sie dürfen, was Sie nicht dürfen
Sie sind klein, fast zierlich, sehen aus wie Rollerund fahren möglichst elektrisch. E-Scooter sind heiss geliebt und doch völlig verhasst. Und wie schnell dürfen die eigentlich fahren? 12 oder 20 km/h? Auf dem Fahrrad- oder Fussweg? Und ab wann darf man die E-Scooter eigentlich im Verkehr einsetzen? Jetzt sch0n? Sicher? Oder vielleicht noch nicht? Wir versuchen, das Wirrwarr an Informationen zu entflechten und geben kurze, wichtige Fakten zu diesem völlig neuen Fahrzeug im Strassenverkehr Deutschlands.
Mit Inkraftreten der Elektrokleinfahrzeug-Verordnung (eKFV) dürfen sogenannte E-Scooter legal auf deutschen Strassen bewegt werden. Über die genauen Details dieser Verordnung wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert und berichtet. Einiges wurde angekündigt, davon aber nicht alles ins finale Regelwerk aufgenommen. Hier nun eine einfache Übersicht zu den harten Fakten.
Starttermin
Bereits jetzt sind einige Besitzer mit dem E-Scooter im öffentlichen Strassenverkehr zu sehen, ihr Einsatz ist aber erst seit dem 15. Juli offiziell erlaubt. Dabei müssen die vorwitzigen E-Roller ausstattungstechnisch bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen.
Technische Voraussetzungen
Technisch gibt es einige spezifische Anforderungen, die ein E-Scooter erfüllen muss. Dazu gehört die Begrenzung auf 20 km/h. Die Nennleistung des E-Motors darf maximal 500 Watt betragen. Das Höchstgewicht liegt bei 55 Kilogramm. Ausserdem müssen die kleinen Stromer mit zwei vonainander unabhängigen Bremsen und einer Lichtanlage gerüstet sein. Letztere kann auch abnehmbar sein. Ausserdem gehören eine Klingel sowie seitliche Reflektoren zur Sicherheitatsausstattung. Eine Lenk- oder Haltestange ist ebenfalls Pflicht. Hoverboards oder E-Skateboards fallen nicht unter die Elektro-Kleinstfahrzeugverordnung (eKVF).
Legale E-Roller-Modelle
Auch wenn die Ausstattung praktisch legal ist, muss der Hersteller eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) beantragen. Erst wenn diese erteilt wurde, hat der Roller auch einen offiziellen Segen. Bislang ist das Angebot legaler Roller noch recht überschaubar, die Preisspannen reichen von hundert bis über 2.000 Euro. Bereits fit für die eKFV sind zum Beispiel die Grossrad-Modelle BMW X2City und Metz Moover. Kompaktere E-Scooter sind etwa der Egret-Ten V4 oder der Sparrow-Legal von Hawk.
Wer darf was wo?
Anders als in einem ursprünglichen Entwurf zur eKFV angedacht, wird es keine zweite Klasse maximal 12 km/h schneller Roller geben, die auch Fusswege befahren dürfen. Für die bis zu 20 km/h schnellen E-Scooter bleibt die Nutzung der Fusswege tabu. Der E-Scooter ist faktisch dem Fahrrad gleichgestellt. Das Mindestalter des Nutzers wurde auf 14 Jahre festgesetzt. Ein Führerschein ist nicht nötig. Ein Helm ebenfalls nicht. Gesundheitsexperten empfehlen aber das Tragen von Fahrradhelmen. Eine Mitnahme in Bus und Bahn hängt vom Verkehrsbetrieb ab. Dort sollte man erfragen, ob der Transport von E-Scootern in den öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt ist.
Versicherungspflicht
Erfüllt der Roller die technischen Voraussetzungen, darf er im öffentlichen Verkehr nur eingesetzt werden, sofern er eine Versicherungsplakette trägt. Diese ähnlet einem Mofakennzeichen. Es könnte auch eine Aufkleber-Variante geben, die man zum Beispiel auf den Rahmen kleben kann. Die Kosten der Versicherung liegen auf dem Niveau von Mofas, als bei etwa 40 Euro pro Jahr. Bei der DEVK beispielsweise sind es für Fahrer ab 23 oder älter 38,40 Euro. Mit sinkendem Alter des Nutzers steigen die Kosten der Versicherung deutlich. Eine Privathaftpflicht reicht nicht. Verursacht ein E-Scooter ohne eigene Police einen Unfall, muss der Nutzer den möglichen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Quelle: Arrive
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