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Autogas in der Schweiz

Viele Umrüster müssen sich auf härtere Zeiten umstellen

Einzelagasbescheinigungen werden vermutlich nur noch bis Ende Sptember ausgestellt

Mehrere TüV-Organisatioen hatten weit vor Ende Juni ,,ihren“ Werstätten mitgeteilt, dass in Zukunft eine Umrüstung nach der so genannten UN ECE-Richtlinie 67.01 ab Juli nicht mehr möglich sein wird. Bei diesem Umrüsttyp sind weniger aufwendigere technische Handgriffe gefragt als bei der Umrüstung nach der Prüfrichtlinie UN ECE R-115, die vor allem den Gasanlagenproduzenten aufwendige Dokumentationen für den Einbau als Grundlage für die Umrüster abverlangt. Nachdem sich TüVs in Deutschland und die DEKRA auf das Endadtum 30. Juni ursprünglich geeinigt hatten, scherte der TüV Hessen aus und verlängerte seine Frist. Vermutlich deshalb zogen nun auch anderen TüV-Unternehmen wie der rheinländische nach und gingen ebenfalls in die Verlängerung – ebenso wie DEKRA. Neues Enddatum für das mögliche, aber nicht fest fixierte Auslaufen der Umrüstungen mit der Einzelabgasbescheinigung auf Autragsbasis ist nun der 30. September 2017.

Die Umrüster Deutschlands müssen sich auf dieses Datum nun einstellen und sollten vor allem nicht darauf hoffen, dass die Frist nochmals verlängert wird, auch wenn Johannes Näumann vom Verband der TüV Berlin noch im April dieses Jahres den betroffenen Werkstätten in Deutschland grosse Hoffnung machte, dass dieser Umrüsttyp noch lange erhalten bleibt. Diese Hoffnung hatte sich im Mai zunächst zerschlagen, als vor allem der kritische TüV Rheinland Mails an seine Umrüstwerkstätten versandte, wonach die Einstellung der Umrüstungen  R 67.01 zum 30. Juni vollzogen werden sollte.

Der Vollzug dieser EU-Regelung, nach der nur noch Gasanlagen nach der Richtlinie R 115 zulässig sind, und bereits im Verkehrsblatt von 2007 angekündigt wurde, wird nun sehr wahrscheinlich zum 30. September endgültig vollzogen, auf eine weitere Verlängerung sollten hier die Umrüster Deutschlands nicht spekulieren. Ab 1. Oktober werden damit wohl nur noch Gasanlagen auf Basis der R 115 zum Einbau zugelassen.

Damit dürfte eine nicht unbeträchtliche Zahl an Umrüstern ihr Hauptgeschäft verlieren, zu umsatzträchtig waren diese Arbeiten, bei der die eingebauten Anlagen samt Fahrzeug noch einem Sachverständigen vor Ort vorgeführt werden mussten. Bei den ,,neueren“ Umrüstungen nach R 115 muss dies nicht mehr geschehen.

Warum sich aber der TüV dieses Geschäft in Zukunft entgehen lassen will, können nur Fachleute erahnen. Der Dieselskandal hat hier wohl nachhaltige Ängste in den Chefetagen der TüV-Unternehmen ausgelöst, denn Abgasmessungen scheinen nicht mehr zu den Lieblingstätigkeiten seit dem Skandal zu gehören, wie Insider berichten.

Sonderbar. Hinzu kommt nun, dass auch die neureren Diesel-Fahrzeugen nach Euro 5 nicht die Grenzwerte einhalten, die sie bei der CO2 und Stichstoffoxid eigentlich unbedingt einhalten sollten. Das sagte Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin vor wenigen Wochen im Rahmen der Vorstellung einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Messungen vom Umweltverbänden haben schon seit Jahren auf die grosse Unterschiede zwischen den Abgasmessungen auf dem Rollprüfstand und im realen Strassenverkehr hingewiesen.

LPG bleibt bis Ende 2022 steuerbegünstigt in Deutschland

Erleichterung bei den Autogasfahrern in Deutschland

Die Entscheidung über die Weiterverlängerung der Steuerbegünstigung für Autogas ist am 1. Juni 2017 zugunsten der 450.000 Fahrer in Deutschland ausgefallen. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben dem langatmigen Gesetzgebungsverfahren nach entscheidenden Finanzausschusssitzung des Bundestages ein paar Tage zuvor sich die guten Eigenschaften des Kraftstoffes nochmal zur ,,Brust genommen“ und die Begünstigungdann bis 2022 verlängert.

Fixiert ist diese – leider abschmelzende – Begünstigung bis 2022, läuft also 1 Jahr länger degressiv als in der ursprünglichen Fassung, die noch bis vier vor einem dreiviertel Jahr Bestand hatte, dann aber vom Bundesfinanzminister Schäuble komplett gekippt wurde, dahingehend, dass die Begünstigung ganz wegfallen sollte zum 1.1.2019. Dem haben die Abgeordneten im April und Mai einen Riegel vorgeschoben und die Begünstigung nun doch bis Ende 2022 durchgesetzt.

Einziger Wehmmutstropfen: Das nunmehr am 1. Juni verabschiedete Gesetz sieht eine unterschiedliche Länge der Begünstigung von Erdgas und Autogas vor. Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas als Kraftstoff bis 2026 begünstigt.

Trotzdem: Einige, wenige Geschäftsführer aus der Flüssiggaswirtschaft zeigten sich in ersten Stellungnahmen Anfang Juni erfreut über den Ausgang des Verfahrens. ,,Die Entscheidung des Finanzausschusses sendet ein eindeutiges Signal, dass Autogas im Mobilitätsmarkt der Zukunft als schadstoffarmer und bezahlbarer alternativer Kraftstoff auch weiterhin eine grosse Bedeutung zukommen wird“, kommentierte beispielsweise Uwe Thomsen, Geschäftsführer der Porpan Rheingas GmbH & C0.KG. in Brühl.

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)) äusserte sich erfreut: ,,Angesichts der Umweltdiskussionen ist es ein notwendiger Schritt, diesem erfolgreichen alternativen Antriebskonzept weiter Vorschub zu leisten“, begrüsste Christoph Konrad, Berlinereppräsentant des ZDK, die erfolgreiche Abwehr des alten Gestzentwurfes von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Zu Wort meldete sich ebenfalls Elmar Kühn, Hauptgeschäftsführer des Verbandes mittelständischen Mineralölhändler: ,,Die degressiv ausgestaltete Verlängerung der Steuerermässigung für Autogas über 2018 hinaus schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Es ist aus klimapolitischen und Verbraucherschutzgründen vernünftig, nicht nur die Steuerermässigung für Erdgas zu verlängern, sondern auch Autogas als Europas wichtigsten alternativen Kraftstoff weiter zu unterstützen“.

Wie aus einer Pressemitteilung des Bundestages hervorgeht, weden die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermässigung für LPG im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert. 2020 werden 79,2 Millionen, 2021 52,8 Milionen und 2022 noch 26,6 Millionen erwartetet.

Im Vergleich Brennelemte-Steuer, die die Bundesregierung an die Stromkonzerne zurückzahlen muss, sind das wahre ,,Peanuts“. SPD-und CDU-Abgeordnete im Bundestag wollten mit der Verlängerung der Steuerbegünstigung ein Signal setzen, so Lothar Binding von der SPD-Bundestagsfraktion, dass Gaskraftstoffe ,,kurz-und mittelfristig eine wichtge Rolle“ bei der Energiewende spielen sollten. ,,Wir geben den Bürgern damit auch Planungssicherheit“.

Quelle: Das AutoGas Journal

Kommentar zu diesem Beitrag:

Leider hat die Bundesregierung in Deutschland die Steuergenüstigung für Autogas nur bis 2022 und Erdgas bis 2026 verlängert. Wieso eigentlich muss man sich Fragen das Erdgas bis 2026 noch Steuerbegüstigung hat was ungerecht ist gegenüber Autogas.

Auch in der Schweiz war es auch der Fall das Erdgas schon vor Autogas tieferen Preis an den Tankstellen hatte uns zwar einige Jahre vorher bevor auch bei Autogas der Liter Preis gesenkt wurde und dann einen tieferen Preis hatte pro Lter als das Erdgas.

Wie schon in einem Leserbrief von mir in einem AutoGas Journal erwähnt ist die Regelung in der Schweiz bei Autogas auf die Benzinsteuer reuziert worden vom Bund von ca. 80. Rappen je nach Literpreis vom Benzin ohne zeitliches Limit. In dieser Beziehung hat die Regierung in Bern den Umweltschutz wahrgenommen aber dafür wird der Ausbau von Autogastankstellen behindert wo es nur geht von den Behörden.

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